Ein Neonazi aus Niedersachsen hat sich den Begriff Hardcore
markenrechtlich schützen lassen. Wie aus den Angaben des Deutschen
Patent- und Markeamts hervorgeht, hat der Rechtsextremist Timo
Schubert die Marke eintragen lassen. Allerdings läuft noch eine
Widerspruchsfrist dagegen.
Die Marke Hardcore würde demnach für folgende Bereiche
urheberrechtlich geschützt sein: Banner (Standarten), Baumwollstoffe,
Bettzeug (Bettwäsche), Bezüge für Kissen, Drucktücher aus textilem
Material, Duschvorhänge aus textilem Material oder aus
Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel (nicht aus Papier), Etiketten aus
Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, Textilstoffe,
Webstoffe (elastisch), Wandbekleidungen aus textilem Material, Anzüge,Babywäsche, Badeanzüge, Badehosen…
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Informationen von Deutschen Patentamt:
https://dpinfo.dpma.de/> Marken
https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html> Hardcore
Abfragezeitpunkt: 21.02.2009 20:20:49
Registernummer/Aktenzeichen: 302008045099.1
UG01 – Kurzer Überblick
Markentext:
Hardcore
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Schubert, Timo, 37120 Bovenden
Leitklasse: 25
Klassen: 24; 25; 40
Letzter Verfahrensstand:
Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft
UG10 – Allgemeine Angaben
Markentext: Hardcore
Markenform: Wortmarke
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft UG15 – Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz des Anmelders/Inhabers der Marke:
Schubert, Timo, 37120 Bovenden
Zustellungsanschrift:
Herrn Timo Schubert
Über der Gerichtslinde 9
37120 Bovenden
UG20 – Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
Leitklasse: 25
Klassen: 24; 25; 40
Erfassung / Umklassifizierung gemäß Nizzaer Klassifikation: NCL9
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 24:
Banner (Standarten), Baumwollstoffe, Bettzeug (Bettwäsche), Bezüge
für Kissen, Drucktücher aus textilem Material, Duschvorhänge aus
textilem Material oder aus Kunststofffolie, Fahnen, Wimpel (nicht aus
Papier), Etiketten aus Textilstoffen, Heimtextilien, Textilhandtücher, Textilstoffe, Webstoffe (elastisch), Wandbekleidungen aus textilem
Material
Klasse 25:
Anzüge, Babywäsche, Badeanzüge, Badehosen, Bademäntel, Bademützen, Bandanas (Tücher für Bekleidungszwecke), Bekleidung aus Lederimitat, Bekleidungsstücke, Büstenhalter, Damenkleider, Einstecktücher, Fußballschuhe, Geldgürtel (Bekleidung), Gürtel (Bekleidung), Halbstiefel (Stiefeletten), Halstücher, Handschuhe (Bekleidung); Hemd-Höschenkombinationen (Unterbekleidung), Hemdblusen, Hemden, Hosen, Hosenträger, Hüte, Jacken, Jerseykleidung, Kapuzen, Kopfbedeckungen, Lederbekleidung, Leibwäsche, Lätzchen, nicht aus Papier, Morgenmäntel,
Mäntel (pelzgefüttert), Mäntel, Mützen, Mützenschirme, Oberbekleidungsstücke, Overalls, Parkas, Pelze (Bekleidung), Pullover, Pyjamas, Regenmäntel, Schals, Schärpen, Schlafanzüge, Schlüpfer, Schuhe, Slips, Socken, Stiefel, Sportschuhe, Strümpfe, Sweater, T-Shirts, Trikots, Trikotkleidung, Unterwäsche, Westen, Wäsche, Überzieher
Klasse 40:
Materialbearbeitung, Druckarbeiten, Einfassen von Stoffen, Färben von Stoffen und Textilien; Anfertigung und Änderung von Bekleidungsstücken; Aufdrucken von Mustern; Behandlung von Textilien und Webstoffen; Einfassen von Webstoffen; Färben von Textilien; Lasergravuren, Papierbehandlung, Offsetdruckbearbeitung, Sticken
UG30 – Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag: 14.07.2008
Tag der Eintragung: 01.12.2008
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 02.01.2009
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Jetzt gebe es für die Betroffenen nur zwei Möglichkeiten: Entweder man beantrage die Löschung des Begriffs im Markenregister und hofft auf den guten Willen der Behörde, ein absolutes Schutzhindernis für den Begriff geltend zu machen. Oder es findet sich jemand, der Widerspruch einlegt und beweisen kann, dass er schon lange vor Schubert T-Shirts mit Aufdruck Hardcore verkauft hat. Außerdem gibt es die Möglichkeit, an das deutsche Patentamt eine Mail zu schreiben und seinen Protest darüber auszudrücken. Die Kampagne KEIN BOCK AUF NAZIS hat einen Musterbrief auf ihrer Seite (hier)
). Außerdem kann man bei der Kampagne ein Protest T- Shirt bestellen.
Weitere Infos:
Taz- Artikel zum Thema
Artikel bei Zeit online
Infos zu Timo Schubert
Interview mit der Kampagne KEIN BOCK AUF NAZIS in der Jungle World
Banner für Websites
Protest- Shirts bestellen
Hallo, hier das Statement, das heute vom DPMA veröffentlicht wurde:
In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Anfragen zu der Marke „Hardcore“
(Aktenzeichen 302008045099.1) erreicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir
deshalb auf Ihre E-Mail nicht individuell eingehen können und auf unsere Mitteilung
verweisen:
http://presse.dpma.de/presseservice/aktuellepresseinformationen/markeneintragunghardcore/index.html
.
Die Wortmarke „Hardcore“ wurde im Dezember 2008 für Produkte aus den folgenden
Bereichen in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
eingetragen:
* Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24)
* Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25)
* Dienstleistungen aus dem Bereich der „Materialbearbeitung“ (Klasse 40)
Die Eintragung einer Marke wird durch das Markengesetz geregelt. Ein Anmelder hat
grundsätzlich einen Anspruch auf Eintragung der Marke. Das DPMA kann nur dann eine
Anmeldung zurückweisen, wenn diese die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllt. Der
konkrete Verwendungszweck wird bei der Anmeldung der Marke nicht angegeben und ist
im Anmeldeverfahren nicht zu prüfen. Im Falle der Marke „Hardcore“ ist die
zuständige Markenstelle des Amtes nach sorgfältiger Prüfung der Anmeldung zu dem
Ergebnis gelangt, dass die Eintragung nicht verweigert werden kann.
Gegen eine Markeneintragung kann man Widerspruch einlegen. Diese Möglichkeit steht
allerdings nur dem Inhaber einer älteren Marke zu, der meint, die neue Marke könnte
mit seiner eigenen Marke verwechselt werden. Im Falle der Marke „Hardcore“ läuft die
dreimonatige Widerspruchsfrist noch. Innerhalb dieser Frist ist auch die
Widerspruchsgebühr in Höhe von 120 Euro zu zahlen.
Jeder, der in der Eintragung einen Verstoß gegen das Markenrecht sieht, kann auch
nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Löschung der Marke beim DPMA beantragen.
Innerhalb von drei Monaten nach der Einreichung des Löschungsantrags ist eine Gebühr
in Höhe von 300 Euro zu zahlen.
Weitere Informationen zum markenrechtlichen Verfahren finden Sie unter
http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html.